Inhalt dieser Seite
- Unser eigener Fall: ein journalistischer Kanal, 13 Tage bis zur Eilverfügung
- Warum gerade Nachrichten-Kanäle unter „Spam“ fallen
- Typische Auslöser bei News- und Doku-Formaten
- Fremdmaterial im Journalismus: Claim, Strike, Kündigung
- Wann Berichterstattung trotz heikler Bilder erlaubt ist
- Was Gerichte bei Medien-Kanälen entschieden haben
- Fehler, die Redaktionen nach einer Kündigung machen
- Vorsorge für Redaktionen: Rechte, Quellen, Sicherungen
- Häufige Fragen
Nachrichten- und Journalismus-Kanäle werden häufig nicht wegen ihrer Inhalte im engeren Sinn gekündigt, sondern pauschal wegen „Spam, irreführender Praktiken und Betrug“ – mögliche Auslöser sind zugespitzte Titel, übernommenes Fremdmaterial oder alte Aufnahmen, die als aktuell erscheinen. Gegen eine Kündigung ohne Warnung und ohne konkretes Video gibt es Hebel: die Begründungspflicht nach Art. 17 DSA, die Anhörungspflicht nach dem BGH und die einstweilige Verfügung. In unserem eigenen Fall – einem journalistischen Kanal – erließ ein Landgericht die Verfügung 13 Tage nach der Sperre.
Ein journalistischer Kanal, über Jahre aufgebaut, mit einem Team, das davon lebt – und über Nacht gekündigt, angeblich wegen „Spam, irreführender Praktiken und Betrug“. Kein Video genannt, keine Vorwarnung, keine Antwort auf Nachfragen. Das ist nicht der Einstieg in ein Beispiel. Das ist die Geschichte, mit der Kanalgesperrt.de begonnen hat.
Unser eigener Fall: ein journalistischer Kanal, 13 Tage bis zur Eilverfügung
Der Gründer von Kanalgesperrt.de hat genau diese Situation selbst erlebt. Sein journalistischer Nachrichten- und Politik-Kanal war über mehrere Jahre gewachsen und die Haupteinnahmequelle – auch für Mitarbeitende. YouTube kündigte pauschal wegen „Spam, irreführender Praktiken und Betrug“, ohne konkretes Video, ohne Warnung, ohne Verwarnung und ohne Anhörung. Zusätzlich kam der Hinweis, dass auch keine anderen Kanäle genutzt oder neu erstellt werden dürfen.
Den vollständigen Ablauf, soweit wir ihn veröffentlichen dürfen, findest du unter 13 Tage bis zur einstweiligen Verfügung.
Nicht die Empörung, sondern Tempo und Unterlagen: eine eidesstattliche Versicherung zum Ablauf, Screenshots der Sperrmitteilung, der Richtlinientext zum Sperrzeitpunkt, Belege über Einnahmen und Kanalstatistik und der Nachweis, dass YouTube vorher kontaktiert wurde. Wie diese Unterlagen aufgebaut sein müssen, damit eine Partnerkanzlei sofort damit arbeiten kann, ist Kern unserer Kanal-Rettung Komplett – gedacht für Kanäle, an denen Einkommen und ein Team hängen.
Warum gerade Nachrichten-Kanäle unter „Spam“ fallen
Die Spam-Richtlinie von YouTube ist breiter, als ihr Name vermuten lässt. In der aktuellen Fassung (Stand Oktober 2026) umfasst sie neun Unterkategorien – mehrere davon passen auf typische Arbeitsweisen von News-Formaten, ganz ohne Betrugsabsicht. Ausführlich erklärt ist die Richtlinie auf unserer Seite zu „Spam, irreführende Praktiken und Betrug“; welche anderen Sperrgründe es gibt, zeigt der Leitfaden YouTube-Kanal gesperrt.
- Irreführendes Clickbaiting: Titel, Thumbnails oder Beschreibungen, die etwas versprechen, das das Video nicht zeigt – etwa „exklusive Aufnahmen“, die nur ein kurzer Agenturclip sind.
- Kopierte Inhalte: Material anderer Websites oder Plattformen erneut veröffentlichen, ohne etwas Eigenes hinzuzufügen – zum Beispiel aneinandergereihte Social-Media-Videos zu einem Ereignis.
- Umgehen von Erkennungssystemen: Spiegeln, Zuschneiden, Beschleunigen oder starke Filter, um Fremdmaterial an der automatischen Erkennung vorbeizubringen.
- Automatisierte Massenproduktion: viele nahezu gleiche Videos mit KI-Sprecher und wechselnder Schlagzeile.
Hinzu kommen zwei Richtlinien außerhalb des Spam-Bereichs: Die Fehlinformations-Richtlinie verbietet falsch zugeordnete Aufnahmen, also alte Bilder, die als aktuelles Geschehen präsentiert werden. Und die Richtlinie gegen Identitätsdiebstahl untersagt Kanäle, die durch Namen, Logos oder Zusätze wie „Offiziell“ den Eindruck erwecken, ein anderes Medium zu sein.
Typische Auslöser bei News- und Doku-Formaten
| Typischer Auslöser | Betroffene Richtlinie | Gegenargument / Beleg |
|---|---|---|
| Tagesaktueller Clip aus einer TV-Sendung, kaum kommentiert | Urheberrecht, Kopierte Inhalte | Eigene Einordnung mit Anteil am Video; Beleg: Schnittprojekt, Sprechertext, gegebenenfalls Lizenz. |
| Augenzeugenvideo aus sozialen Netzwerken | Kopierte Inhalte, Urheberrecht | Quelle, Erlaubnis der Urheberin oder des Urhebers, eigene Verifikation. Beleg: Nachrichtenverlauf mit Freigabe. |
| Bilder eines früheren Ereignisses illustrieren eine Eilmeldung | Fehlinformationen (falsch zugeordnete Inhalte) | Bauchbinde „Archiv“ mit Aufnahmejahr. Beleg: Agentur- oder Archivnachweis. |
| Schlagzeile, die mehr verspricht als der Beitrag | Irreführendes Clickbaiting | Der Inhalt deckt den Titel. Beleg: Transkript mit Zeitstempeln. |
| Kriegs- oder Anschlagsbilder in der Berichterstattung | Gewaltdarstellung, Extremismus | Dokumentations- und Nachrichtenkontext im Video selbst; Beleg: Einordnung im Sprechertext. |
| Kündigung nur mit Richtlinien-Etikett, ohne Video | Spam (unbestimmt) | Art. 17 DSA: Tatsachen, konkrete Regel und Rechtsbehelfe müssen genannt werden. Beleg: Sperrmitteilung im Original. |
Fremdmaterial im Journalismus: Claim, Strike, Kündigung
Für Nachrichten-Kanäle ist das Urheberrecht der zweite große Risikobereich – und YouTube unterscheidet hier streng. Ein Content-ID-Anspruch betrifft laut YouTube in der Regel nur das einzelne Video: Es wird gesperrt, für den Rechteinhaber monetarisiert oder nur erfasst. Eine Urheberrechtsverwarnung entsteht erst durch einen berechtigten Löschantrag; drei davon führen zur Kündigung des Kanals.
Wer einen Anspruch ohne tragfähigen Grund anficht, riskiert, dass der Rechteinhaber einen Löschantrag stellt. Umgekehrt gilt: Ein unberechtigter Urheberrechts-Löschantrag kann ein Eingriff in den Gewerbebetrieb sein – das LG Köln (14 O 387/24) bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen den Einreicher. Der Fall betraf zwar Musik-Streaming-Portale, die Grundsätze lassen sich aber auf unberechtigte Copyright-Strikes übertragen. Die Wege gegen Verwarnungen erklärt unsere Seite zur Urheberrechtsverwarnung.
Besonders exponiert sind Geopolitik- und Auslandsformate. Sie arbeiten oft mit Material aus Krisenregionen, das über viele Kanäle kursiert, dessen Urheber schwer zu ermitteln ist und das zugleich unter die Regeln zu Gewaltdarstellungen fällt. Hier lohnt es sich doppelt, für jeden Clip Herkunft, Datum und die eigene Verifikation festzuhalten: Im Streitfall belegen genau diese Notizen, dass du eingeordnet und nicht bloß weiterverbreitet hast.
Im Verfahren vor dem OLG Bamberg (4 U 62/25 e) nannte YouTube in den Sperr-E-Mails nur die Richtlinien zu Spam, irreführenden Praktiken und Betrug. Vor Gericht trug YouTube dann urheberrechtliche Verstöße vor, die durch Overlays verschleiert worden sein sollen. Für Redaktionen heißt das: Dokumentiere die Rechte an deinem Material, auch wenn die Sperre gar nicht nach Urheberrecht klingt.
Wann Berichterstattung trotz heikler Bilder erlaubt ist
YouTube kennt für Nachrichten eine wichtige Ausnahme: Inhalte mit Bildungs-, Dokumentations-, Wissenschafts- oder Kunstbezug („EDSA“) können erlaubt bleiben, obwohl sie sonst gegen eine Richtlinie verstoßen würden. Laut YouTube-Hilfe zählen dabei vor allem drei Arten von Kontext: Grundfakten (wer, was, wann, wo), eine erkennbare Gegenposition oder Distanzierung und – bei gefährlichem Verhalten – eine Erklärung der Risiken.
Entscheidend ist der Ort des Kontexts. Video, Ton, Titel und Beschreibung zählen; Kommentare, Tags und angepinnte Kommentare genügen nicht. Bei besonders sensiblen Themen wie Hassrede oder drastischer Gewalt verlangt YouTube den Kontext im Bild oder Ton selbst. Und die Ausnahme ist kein Freibrief: Bestimmte Inhalte, etwa von Tätern gefilmte Aufnahmen von Massengewalt, bleiben laut YouTube unabhängig vom Kontext verboten. Bilder aus Kriegsgebieten können als Inhalte von öffentlichem Interesse erlaubt sein, aber eine Altersbeschränkung erhalten.
Nach Art. 14 Abs. 4 DSA muss YouTube seine Regeln mit Sorgfalt, Objektivität und Augenmaß anwenden. Unter den Grundrechten, auf die YouTube dabei Rücksicht nehmen muss, führt die Vorschrift neben der Meinungsfreiheit ausdrücklich die Freiheit und den Pluralismus der Medien auf. Wie stark Gerichte diesen Punkt bei YouTube-Kündigungen gewichten, ist noch wenig geklärt. Als Argument gegen eine pauschale Kündigung eines journalistischen Angebots gehört er trotzdem in jede Begründung.
Was Gerichte bei Medien-Kanälen entschieden haben
Neben unserem eigenen Verfahren gibt es veröffentlichte Entscheidungen, die für Redaktionen besonders relevant sind:
- OLG Bamberg, 28.07.2025, 4 U 62/25 e: Kündigung ohne Warnung mit Verweis auf „Spam, irreführende Praktiken und Betrug“. Das Gericht bezeichnete die Sperrmitteilungen als pauschal und allenfalls rudimentär, ließ die DSA-Frage aber offen. Eilbedürftigkeit bejaht, weil der Creator vom Kanal lebte, Mitarbeitende beschäftigte und mit zunehmender Dauer der Sperre Reichweite verlor.
- LG Karlsruhe, 05.01.2022: Beim Kanal eines Online-Mediums verwarnte YouTube ein Video, das nach Prüfung schon wieder online war, wegen desselben Inhalts ein zweites Mal – es war der dritte Strike, der Kanal verschwand ohne Anhörung. Das Gericht ordnete laut Medienbericht die Wiederherstellung an.
- BGH, 29.07.2021, III ZR 179/20: Wer gesperrt werden soll, muss das grundsätzlich vorher erfahren, den Vorwurf kennen und Stellung nehmen dürfen – danach muss die Plattform neu entscheiden.
Weitere Entscheidungen, auch verlorene, stehen in der Urteils-Datenbank.
„Wer seriös und sorgfältig berichtet, wird nicht wegen Spam gesperrt – das trifft nur Clickbait-Schleudern.“
Die Spam-Richtlinie knüpft an Merkmale wie Metadaten, übernommenes Material und Upload-Muster an, nicht an journalistische Sorgfalt. Unser eigener, journalistischer Kanal wurde genau unter diesem Etikett gekündigt.
Fehler, die Redaktionen nach einer Kündigung machen
- Sendungen ab sofort über den Kanal eines Teammitglieds ausstrahlen. Das Umgehungsverbot reicht auch auf Kanäle, in denen du regelmäßig oder an prominenter Stelle zu sehen bist.
- Den Einspruch mit Pathos zur Pressefreiheit füllen, ohne auf die genannte Richtlinie einzugehen. Die Zahl der Einsprüche ist begrenzt – der erste sollte sitzen.
- Vor der Beweissicherung an die Öffentlichkeit gehen. Erst Screenshots, Statistiken und Richtlinienstand sichern, dann kommunizieren.
- Sponsoren und Werbepartner im Unklaren lassen, bis Verträge platzen. Wie du das sauber löst, steht im Ratgeber Sponsoren und Community informieren.
- Abwarten, ob YouTube von selbst antwortet. Für eine Eilverfügung gilt nach dem OLG Köln (15 W 70/18) in der Regel: Mehr als ein Monat Zuwarten ist dringlichkeitsschädlich.
Vorsorge für Redaktionen: Rechte, Quellen, Sicherungen
Ein News-Kanal arbeitet unter Zeitdruck – genau deshalb braucht er Routinen, die im Ernstfall Beweise liefern.
- Rechte-Log pro Video: welches Fremdmaterial, von wem, mit welcher Erlaubnis oder Lizenz.
- Quellen und Aufnahmedatum im Bild einblenden, nicht nur in der Beschreibung.
- Titel-Check vor dem Upload: Deckt der Beitrag, was die Überschrift verspricht?
- Team-Zugriff über Kanalberechtigungen statt geteilter Passwörter.
- Regelmäßige Offline-Sicherung aller Videos – nach einer Kündigung ist der Download eigener YouTube-Inhalte nicht mehr möglich.
Ist euer Kanal bereits offline, beginnt mit dem kostenlosen Sperr-Check. Er fragt unter anderem ab, wann die Sperre kam und ob es vorher eine Warnung gab – für Redaktionen die beiden Punkte, an denen sich entscheidet, ob ein Eilverfahren noch realistisch ist. Kommentierende Formate finden Ergänzendes auf der Seite zum gesperrten Politik-Kanal, Verbrechens-Dokus bei den True-Crime- und Doku-Kanälen.
Häufige Fragen
Warum wird ein Nachrichtenkanal wegen Spam gesperrt?
Die Spam-Richtlinie von YouTube umfasst weit mehr als Werbemüll: Sie erfasst auch irreführende Titel und Thumbnails, das Wiederveröffentlichen fremder Inhalte ohne eigenen Beitrag und technische Veränderungen, die Erkennungssysteme umgehen sollen. Nachrichtenformate mit viel Fremdmaterial und zugespitzten Überschriften können deshalb in dieses Raster geraten – auch ohne jede Betrugsabsicht.
Darf ich Ausschnitte aus TV-Nachrichten in meinen YouTube-Videos verwenden?
Das hängt von Umfang, Zweck und Rechtelage ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Für YouTube gilt: Ein Content-ID-Anspruch ist noch keine Verwarnung, ein berechtigter Löschantrag des Rechteinhabers aber schon – ab drei solchen Verwarnungen droht die Kündigung des Kanals. Ob ein Ausschnitt in deinem Fall zulässig ist, prüft im Zweifel eine Anwältin oder ein Anwalt.
Gilt die Pressefreiheit auch gegenüber YouTube?
Nicht unmittelbar, aber mittelbar. Grundrechte wirken über den Nutzungsvertrag, und Art. 14 Abs. 4 DSA verpflichtet YouTube ausdrücklich, bei der Anwendung seiner Regeln die Freiheit und den Pluralismus der Medien zu berücksichtigen. Ein Sonderrecht für journalistische Kanäle folgt daraus nicht, wohl aber ein Argument gegen pauschale und unverhältnismäßige Sperren.
Wie schnell kann ein gesperrter Journalismus-Kanal wieder online sein?
Das ist offen und hängt vom Weg ab. Eine feste Bearbeitungsdauer für Einsprüche nennt YouTube nicht. In unserem eigenen Fall lag die einstweilige Verfügung 13 Tage nach der Sperre vor – das ist ein echter Fall, aber keine Zusage für andere Verfahren.
Dürfen meine Co-Moderatoren nach der Sperre weiter auf ihren eigenen Kanälen senden?
Das Umgehungsverbot gilt für dich: Nach den YouTube-Regeln darfst du nach einer Kündigung auch keine Kanäle nutzen, in denen du wiederholt oder prominent auftrittst. Eigenständige Kanäle deines Teams sind nicht automatisch betroffen – solange dort weder deine gesperrten Inhalte weiterlaufen noch du selbst wiederholt oder prominent auftrittst. Prüfe jeden geplanten Auftritt vorher – ein Fehler kann weitere Kanäle kosten.
Kann ich einen Spam-Vorwurf vor eine DSA-Streitbeilegungsstelle bringen?
Nicht überall. Laut FAQ des Appeals Centre Europe lehnt die Stelle unter anderem Fälle zu automatisiertem Spam, Umgehung und verknüpften Konten ab. Ob andere zertifizierte Stellen wie User Rights oder Platform Control deinen Fall annehmen, solltest du dort direkt erfragen. Mehr dazu im Überblick zum Digital Services Act.